Richtlinien fuer die Namensänderung des Vereins

30 Nov

In § 1 der Satzung ist hinterlegt, dass der Verein den Namen Schachclub Vaterstetten führt. Will man diesen Namen ändern bedarf es also einer Änderung der Satzung.
Hier greift nun § 15 der Satzung:
„Diese Satzung kann nur mit Zustimmung von drei Vierteln der in der Versammlung anwesenden Stimmberechtigten, mindestens aber mit der Zustimmung eines Viertels der Mitglieder geändert werden. Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. ….“
Eine Zweckänderung haben wir nicht. Es gilt also Satz 1. In der Versammlung müssen also mindestens drei Viertel der Stimmberechtigten zustimmen. Zudem muss mindestens ein Viertel der Mitglieder zustimmen.

Allgemein

Schreibe einen Kommentar