Für andere Vereine als Warnung: Keine Vergütungen für Vorstandschaft

7 Okt

Das DEUTSCHE EHRENAMT e.V. informiert
Gemeinnützige Vereine in der Pflicht
Zahlung von Vergütungen an Vereinsvorstände kann Gemeinnützigkeit gefährden
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Deutschlands gemeinnützige Vereine wird es Ende des Jahres ernst. Denn dann
läuft für sie die Frist des Bundesfinanzministeriums zur Änderung der
Vereinssatzung hinsichtlich der Zulassung von Tätigkeitsvergütungen für den
Vorstand ab. Davon betroffen sind gemeinnützige Vereine, die
Tätigkeitsvergütungen an ihre Vorstände bezahlen, ohne dass dies in der Satzung
erlaubt ist. Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V., der auf die rechtliche,
steuerliche sowie versicherungstechnische Beratung von gemeinnützigen
Organisationen spezialisiert ist, weist erneut auf die Bedeutung dieser
Satzungsänderung hin, die bei Nichtbeachtung zum Verlust der Gemeinnützigkeit
führen kann.

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